Beratung zu Vereinsgründung
Selbsthilfegruppen sind in der Regel Zusammenschlüsse ohne Rechtsstatus, d.h. sie handeln nicht als juristische Person sondern als Personengesellschaft. Sie bilden damit eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)“ nach §§705 ff. BGB. Das ist zunächst einmal völlig ausreichend, vor allem für Gruppen, die sich in erster Linie als reine Gesprächsgruppen verstehen. Es können auch dann problemlos Fördergelder beantragt und in Anspruch genommen werden.
Im Laufe der Zeit werden einige Gruppen jedoch größer, es mehren sich die Aufgaben, die Tätigkeitsfelder und das finanzielle Volumen. Dann lohnt es sich, über die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) nachzudenken, wodurch einiges einfacher wird. Vor allem können dann Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausgestellt werden (sofern der e.V. als gemeinnützig anerkannt ist) und die persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder entfällt.
Das Selbsthilfezentrum München berät Selbsthilfegruppen, die sich mit dem Gedanken an eine Vereinsgründung tragen. Es wird Unterstützung bei der Ausarbeitung der Satzung und der Gestaltung der Vereinsstruktur gegeben und wenn nötig werden Vereinsgründungen auch über einen gewissen Zeitraum hinweg begleitet.
Ansprechpartner: Klaus Grothe-Bortlik, Tel.: 089 / 53 29 56 - 15, E-Mail: klaus.grothe-bortlik(at)shz-muenchen.de