SHZ München

Sonstige Fördermöglichkeiten

Förderung für den ehrenamtlichen Einsatz für Flüchtlinge

Initiativen für Flüchtlinge können eine Förderung bekommen.

Unter folgendem Link sehen Sie,
  • welche Initiativen eine Förderung bekommen können
  • bei welcher Stelle Sie die Förderung bekommen
  • welche Unterlagen sie dafür brauchen
  • wer für die Anträge zuständig ist
Förder-Stellen in schwer verständlicher Sprache

Weitere Informationen und Beratung zur Förderung gibt Ihnen Frau Parashar vom Selbsthilfe-Zentrum München:

Eva Parashar
E-Mail: eva.parashar@shz-munechen.de
Telefon: 089 53 29 56 26

Förderung durch den Freistaat Bayern

  • Eine Förderung vom Freistaat Bayern bekommen auch Selbsthilfe-Gruppen, die sich mit chronischen Krankheiten vom Körper und mit Behinderungen beschäftigen.
  • Die Förderung bezahlt das Sozial-Ministerium.
  • Sie beträgt bis zu 400 Euro im Jahr.
  • Eine Förderung kann auch die Familien-Selbsthilfe bekommen, besonders Mütter-Zentren und Familien-Zentren.
Unter folgendem Link erfahren Sie mehr zu diesen Förderungen:
Förderungen vom Freistaat Bayern in schwer verständlicher Sprache

Andere Förderungen durch öffentliche Stellen

  • Auch die gesetzlichen Renten-Versicherungen können Förderungen vergeben.
  • Bitte fragen Sie bei den Renten-Versicherungen nach, welche Förderungen es im Großraum München genau gibt.
  • Der Bezirk Oberbayern fördert die Selbsthilfe im Bereich psychische Erkrankungen und Sucht.
  • Eine Förderung bekommen aber besonders Selbsthilfe-Verbände über den Großraum München hinaus.
  • Selbsthilfe-Verbände sind Zusammenschlüsse von Selbsthilfe-Gruppen.
  • Diese Förderung bekommen auch Dienste von Fachkräften, die sich aus der Selbsthilfe entwickelt haben.
  • Auch über das neue Gesetz zur Weiterentwicklung in der Pflege sind Förderungen möglich.
  • Das gilt für Selbsthilfe-Gruppen, die sich besonders mit dem Bereich Pflege beschäftigen.
  • Zum Beispiel Selbsthilfe-Gruppen für Angehörige mit Demenz.
  • Demenz ist eine Erkrankung im Gehirn, meistens bei alten Menschen.

Unter folgendem Link bekommen Sie genauere Informationen zu Förderungen von der Renten-Versicherung:
https://www.nakos.de/

Förderung durch Spenden und durch Sponsorinnen oder Sponsoren

Selbsthilfe-Gruppen können auch von Privat-Personen oder von Firmen Geld bekommen. Dann spricht man von Spenden durch Sponsorinnen und Sponsoren.
 
  • Wichtig dabei ist aber, dass die Gruppe unabhängig vom Geldgeber oder von der Geldgeberin bleibt.
  • Es darf auch keine Werbung für ein bestimmtes Produkt geben, zum Beispiel für ein bestimmtes Medikament.
  • Die Spende muss offen und nachvollziehbar sein.
Wenden Sie sich an die deutsche Arbeits-Gemeinschaft Selbsthilfe-Gruppen, wenn Sie Fragen zu den Spenden haben.

Unter folgendem Link können Sie die Stellungnahme von der Arbeits-Gemeinschaft aus dem Internet herunter laden:
Stellungnahme Arbeits-Gemeinschaft Selbsthilfe-Gruppen in schwer verständlicher Sprache
SHZ München

Selbsthilfezentrum München

Postanschrift:
Westendstraße 68
80339 München 
E-Mail: info@shz-muenchen.de
Telefon Zentrale: 089 / 53 29 56 - 0
Beratungs- und Vermittlungstelle:
089 / 53 29 56 - 11

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