SHZ München

Förderberatung Gesundheitsselbsthilfe / Krankenkassen

Förderberatung Gesundheitsselbsthilfe - Krankenkassenförderung - Runder Tisch Region München

Gesetzliche Krankenkassen fördern nach § 20h, SGB V die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können dadurch finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden z. B. Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungskosten, Raummieten und Fortbildungen.

Leistungen des Runden Tisches Region München

Das SHZ als Geschäftsstelle des Runden Tisches Region München bietet den Gruppen individuelle Beratung zur Antragsstellung und bereitet die Unterlagen für die Vergabesitzung vor. Die Kassen entscheiden mit Beratung durch die Vertreter/innen der Selbsthilfegruppen über die Bewilligung der Gelder. Diese werden dann treuhänderisch vom SHZ an die Gruppen ausbezahlt. So ist gewährleistet, dass alle Gruppen ihre Fördergelder zeitnah nach der Sitzung erhalten.
 

Voraussetzungen für eine Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt durch die Selbsthilfegruppe eigenverantwortlich und nicht durch Selbsthilfeorganisationen oder professionelle Einrichtungen.

Für die antragsstellende Selbsthilfegruppe gilt:
  • Von einer Krankheit betroffene Menschen treffen sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch.
  • Die Gruppe sollte in der Regel aus mindestens sechs Personen bestehen.
  • Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung.
  • Die Gruppe ist offen für andere und hat ihren Sitz in der Region München: Stadt oder Landkreis München oder in den Landkreisen Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding oder Ebersberg.
  • Für die Antragstellung zeichnen mindestens zwei Mitglieder der Gruppe verantwortlich.
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe.

Ansprechpartnerin

Mirjam Unverdorben-Beil
Tel.: 089/53 29 56 - 17
mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de
 

Verfahrensablauf bei Antrag auf Förderung

Anträge sind generell bis zum 15. Februar des laufenden Jahres über das SHZ zu stellen. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bis zum 31.10. des Jahres einreichen.

Formulare für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (Krankenkassenförderung Runder Tisch):
Bei Erstanträgen und bei Bedarf erfolgt Beratung durch das Selbsthilfezentrum München.

Selbsthilfevertreter*innen an den Regionalen Runden Tischen

Seit 2008 wird in Bayern die regionale Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V an den dreizehn Geschäftsstellen Runde Tische abgewickelt. Die gesetzliche Grundlage sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor. Als maßgebliche Spitzenorganisationen auf Landesebene in Bayern gelten:
 
  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V., München
  • Der Paritätische, Landesverband Bayern e.V., München
  • Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe, München
  • Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Würzburg

Jede dieser Spitzenorganisationen kann an jedem Runden Tisch jeweils ein*e Selbsthilfevertreter*in und eine*n Stellvertreter*in benennen. Diese Selbsthilfevertreter*innen wirken an den jährlichen Vergabesitzungen in ihrer Region beratend mit. Die Amtszeit beträgt vier Jahre (2024 - 2027).

Wenn Sie als Selbsthilfevertreter*in kandidieren möchten, melden Sie sich bitte schriftlich mit beiliegender Bewerber-Erklärung bei der Spitzenorganisation, der Ihre Gruppe angehört mit Nennung der Geschäftsstelle des Runden Tisches, bei dem Ihre Gruppe den Förderantrag stellt.

Die Bewerbungen müssen bis zum 15. September 2023 eingereicht werden. Sollte es mehr Bewerbungen als zu benennende Plätze geben, entscheiden die Vertretungen der jeweiligen Spitzenorganisationen, wer das Ehrenamt als Selbsthilfevertreter*in ausführen wird.

Bewerber*innen müssen gewisse Kriterien erfüllen, um Selbsthilfevertreter*in werden zu können. Sämtliche Rechte und Pflichten, die mit dieser Tätigkeit zusammenhängen, entnehmen Sie bitte den folgenden Bewerbungsunterlagen.  

Downloads:
 

Selbsthilfejournal einBlick

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Postanschrift:
Westendstraße 68
80339 München 
E-Mail: info@shz-muenchen.de
Telefon Zentrale: 089 / 53 29 56 - 0
Beratungs- und Vermittlungstelle:
089 / 53 29 56 - 11

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