SHZ München

Förderberatung Gesundheitsselbsthilfe / Krankenkassen

Förderberatung Gesundheitsselbsthilfe - Krankenkassenförderung - Runder Tisch Region München

Gesetzliche Krankenkassen fördern nach § 20h, SGB V die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können dadurch finanzielle Förderung beantragen. Gefördert werden z. B. Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungskosten, Raummieten und Fortbildungen.

Leistungen des Runden Tisches Region München

Das SHZ als Geschäftsstelle des Runden Tisches Region München bietet den Gruppen individuelle Beratung zur Antragsstellung und bereitet die Unterlagen für die Vergabesitzung vor. Die Kassen entscheiden mit Beratung durch die Vertreter/innen der Selbsthilfegruppen über die Bewilligung der Gelder. Diese werden dann treuhänderisch vom SHZ an die Gruppen ausbezahlt. So ist gewährleistet, dass alle Gruppen ihre Fördergelder zeitnah nach der Sitzung erhalten.
 

Voraussetzungen für eine Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt durch die Selbsthilfegruppe eigenverantwortlich und nicht durch Selbsthilfeorganisationen oder professionelle Einrichtungen.

Für die antragsstellende Selbsthilfegruppe gilt:
  • Von einer Krankheit betroffene Menschen treffen sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch.
  • Die Gruppe sollte in der Regel aus mindestens sechs Personen bestehen.
  • Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung.
  • Die Gruppe ist offen für andere und hat ihren Sitz in der Region München: Stadt oder Landkreis München oder in den Landkreisen Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding oder Ebersberg.
  • Für die Antragstellung zeichnen mindestens zwei Mitglieder der Gruppe verantwortlich.
  • Die Selbsthilfegruppe benennt ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe.

Ansprechpartnerin

Mirjam Unverdorben-Beil
Tel.: 089/53 29 56 - 17
mirjam.unverdorben-beil@shz-muenchen.de
 

 Verfahrensablauf bei Antrag auf Förderung

Anträge sind generell bis zum 15. Februar des laufenden Jahres über das SHZ zu stellen. Neu gegründete Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bis zum 31. Oktober des Jahres einreichen.

Formulare für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen (Krankenkassenförderung Runder Tisch): Bei Erstanträgen und bei Bedarf erfolgt Beratung durch das Selbsthilfezentrum München.
 

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