Sonstige Fördermöglichkeiten
Selbsthilfegruppen werden in München von verschiedener Seite finanziell unterstützt
Neben der finanziellen Unterstützung durch die Selbsthilfeförderung gibt es weitere Anlaufstellen für die Beantragung finanzieller Unterstützung.Weitere Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Initiativen im Sozialen Bereich
Förderung für Flüchtlingsinitiativen
Eine Übersicht über weitere Möglichkeiten der Finanzierung für ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete können Sie hier herunterladen:Förderübersicht (PDF)
Förderung für offene Werkstätten und Gemeinschaftsgärten
AnstiftungWeitere Informationen erhalten Sie unter: www.anstiftung.de
Förderung für Projekte im Kontext nachhaltige Entwicklung
Renn-NetzwerkWeitere Informationen erhalten Sie unter: www.renn-netzwerk.de
Engagement im Stadtteil
Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in ihrem Stadtteil engagieren, können bei den Bezirksausschüssen Zuschüsse aus dem Stadtbezirksbudget beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://stadt.muenchen.de/infos/stadtbezirksbudget.htmlInformationen zu aktuellen Ausschreibungen und Stiftungsmittel finden Sie in den Newslettern von FöBE und MORGEN, Registrierung unter: gerlinde.wouters@foebe-muenchen.de und info@morgen-muenchen.de
Weitere Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich
Kommunale Förderung durch das Gesundheitsreferat
Im Selbsthilfebereich werden Gruppen gefördert, die sich mit der Bewältigung chronischer Krankheiten befassen. Die Zuschüsse werden entsprechend den „Förderrichtlinien für Zuwendungen im Gesundheitsbereich“ vergeben.Förderrichtlinien (PDF)
Kontakt:
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat -Zuschuss
Bayerstr. 28a
80335 München
Tel.: 089 / 233 - 47534
Fax: 089 / 233 - 47542
zuschuss.rgu@muenchen.de
Förderung durch den Freistaat Bayern
Auch der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich. Da die Gelder aus dem Referat „Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben“ des Sozialministeriums zur Verfügung gestellt werden, sind lediglich Gruppen aus dem chonisch Kranken- und Behindertenbereich im engeren Sinne – ohne die Themen Sucht und psychische Erkrankungen – antragsberechtigt.Weitere Informationen finden Sie hier:
www.zbfs.bayern.de
Ergänzend fördert das Sozialministerium die Familienselbsthilfe (hier in erster Linie Mütter- und Familienzentren) und das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Fortbildungen für ehrenamtlich Aktive in der Suchtselbsthilfe.
Förderung durch weitere Geldgeber – hier öffentliche Hand
Für die Rentenversicherungsträger existiert ähnlich wie für die Krankenkassen eine gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe im Gesundheitsbereich. Aktuelle Informationen über die tatsächliche Förderpraxis im Münchner Raum liegen uns allerdings nicht vor.Der Bezirk Oberbayern fördert die Selbsthilfe im Bereich psychische Erkrankungen und Sucht.Neben der finanziellen Unterstützung einiger Selbsthilfegruppen der örtlichen Ebene handelt es sich jedoch bei der Förderung vor allem um größere überregionale Selbsthilfeverbände oder um professionalisierte Dienste, die aus der Selbsthilfe entstanden sind.
Auch im neuen Pflegeweiterentwicklungsgesetz ergeben sich weitere Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen, die speziell in diesem Bereich verankert sind wie z.B. Selbsthilfegruppen für Angehörige mit Demenz etc.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Bereich Förderung durch Rentenversicherung:
www.nakos.de
Förderung durch Spender und Sponsoren
Selbsthilfegruppen können auch durch Spender und Sponsoren finanzielle Unterstützung erhalten. Wichtig dabei ist, dass die Unabhängigkeit der Gruppe gewahrt bleibt, keine unerwünschte Produktwerbung erfolgt und das ganze Prozedere transparent und offen abgewickelt wird. Dabei ist immer genau zu überlegen, ob eine Beeinflussung oder gar Abhängigkeit vom Geldgeber zu befürchten ist. Die Stellungnahme unseres überregionalen Verbandes – der deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG e.V.) gibt Anhaltspunkte, die eine Entscheidung erleichtern: www.dag-shg.deVereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen können über www.foerderprogramme.org Zugang zu unterschiedlichen Spendenkampagnen von Unternehmen bekommen. Nach der Registrierung der gemeinnützigen Organisation können ein oder mehrere Projekte angelegt werden, für die Spenden benötigt werden. Daraufhin werden passende Spendenkampagnen angezeigt.