Selbsthilfebeirat
Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München
Berät die Stadt in Fragen der Selbsthilfeförderung und vertritt die Interessen der Selbsthilfeinitiativen in München.Der Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München
1985 beschloss die Landeshauptstadt München als eine der ersten Kommunen in Deutschland die Einrichtung des Selbsthilfebeirats. Als unabhängiges Gremium vertritt der Selbsthilfebeirat seither die Interessen der Selbsthilfe in der Landeshauptstadt München.Die wesentlichen Aufgaben des Selbsthilfebeirats sind:
- Kontakte zu den Selbsthilfegruppen und -Initiativen
- Beratung zu allen Belangen der Selbsthilfeförderung
- Begutachtung von Förderanträgen im Rahmen der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung der Selbsthilfe in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung (Finanzen, Förderrichtlinien, Verfahrens- und Grundsatzfragen und Rahmenbedingungen, Positionierung der Selbsthilfe im bürgerschaftlichen Engagement)
- Stellungnahmen und Verfahrensweisen zu „neuen Themen“ (neue Entwicklungen im Selbsthilfebereich, Bildung/Qualifizierung von Freiwilligen und Qualitätssicherung)
Die Sitzungen des Selbsthilfebeirats finden ca. einmal im Monat statt und sind nicht öffentlich. Alle Selbsthilfegruppen, die das erste Mal einen Antrag in der Selbsthilfeförderung stellen, werden in den Beirat eingeladen, um dort ihre Aktivitäten und ihren Förderantrag vorzustellen. Der Beirat gibt danach eine Empfehlung bezüglich der Förderwürdigkeit des Antrags ab. Die Entscheidung über die Förderung liegt beim Sozialreferat bzw. bei größeren Anträgen direkt beim Stadtrat.
Zusammensetzung des Beirats und Geschäftsstelle
Die Mitglieder des Selbsthilfebeirats werden für drei Jahre gewählt.Der Beirat setzt sich aus neun Expert*innen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund und drei bestellten VertreterInnen mit beratender Stimme zusammen:
- vier Vertreterinnen/Vertreter aus dem Selbsthilfebereich, die von den Selbsthilfegruppen oder selbstorganisierten Initiativen gewählt werden
- vier vom Stadtrat im Benehmen mit den Initiativen bestelle Vertreterinnen/Vertreter aus den Sozialdiensten, Gesundheitsdiensten oder Ausbildungseinrichtungen
- eine/ein von Selbsthilfebereich und dem Sozialreferat einvernehmlich vorgeschlagene/vorgeschlagener Vertreterin/Vertreter die/der vom Stadtrat bestätigt wird
Beratend nehmen an den Sitzungen teil:
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Sozialreferates
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Gesundheitsreferats
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Selbsthilfezentrums München (SHZ)
Die Geschäfte des Selbsthilfebeirates (u.a. Einladungen, Protokolle, Ausrichtung der Wahlen etc.) führt das Selbsthilfezentrum München (SHZ) im Auftrag der Landeshauptstadt München.
Mehr Informationen zum Selbsthilfebeirat finden Sie hier:
www.selbtshilfebeirat-muenchen.de