SHZ München

Selbsthilfebeirat

Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München

Berät die Stadt in Fragen der Selbsthilfeförderung und vertritt die Interessen der Selbsthilfeinitiativen in München.

Der Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München

1985 beschloss die Landeshauptstadt München als eine der ersten Kommunen in Deutschland die Einrichtung des Selbsthilfebeirats. Als unabhängiges Gremium vertritt der Selbsthilfebeirat seither die Interessen der Selbsthilfe in der Landeshauptstadt München.
Die wesentlichen Aufgaben des Selbsthilfebeirats sind:
  • Kontakte zu den Selbsthilfegruppen und -Initiativen
  • Beratung zu allen Belangen der Selbsthilfeförderung
  • Begutachtung von Förderanträgen im Rahmen der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung der Selbsthilfe in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt
  • Erarbeitung von Empfehlungen zur Selbsthilfeförderung (Finanzen, Förderrichtlinien, Verfahrens- und Grundsatzfragen und Rahmenbedingungen, Positionierung der Selbsthilfe im bürgerschaftlichen Engagement)
  • Stellungnahmen und Verfahrensweisen zu „neuen Themen“ (neue Entwicklungen im Selbsthilfebereich, Bildung/Qualifizierung von Freiwilligen und Qualitätssicherung)
Die Sitzungen des Selbsthilfebeirats finden ca. einmal im Monat statt und sind nicht öffentlich. Alle Selbsthilfegruppen, die das erste Mal einen Antrag in der Selbsthilfeförderung stellen, werden in den Beirat eingeladen, um dort ihre Aktivitäten und ihren Förderantrag vorzustellen. Der Beirat gibt danach eine Empfehlung bezüglich der Förderwürdigkeit des Antrags ab. Die Entscheidung über die Förderung liegt beim Sozialreferat bzw. bei größeren Anträgen direkt beim Stadtrat.

Zusammensetzung des Beirats und Geschäftsstelle

Die Mitglieder des Selbsthilfebeirats werden für drei Jahre gewählt.
Der Beirat setzt sich aus neun Expert*innen mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund und drei bestellten VertreterInnen mit beratender Stimme zusammen:
 
  • vier Vertreterinnen/Vertreter aus dem Selbsthilfebereich, die von den Selbsthilfegruppen oder selbstorganisierten Initiativen gewählt werden
  • vier vom Stadtrat im Benehmen mit den Initiativen bestelle Vertreterinnen/Vertreter aus den Sozialdiensten, Gesundheitsdiensten oder Ausbildungseinrichtungen
  • eine/ein von Selbsthilfebereich und dem Sozialreferat einvernehmlich vorgeschlagene/vorgeschlagener Vertreterin/Vertreter die/der vom Stadtrat bestätigt wird

Beratend nehmen an den Sitzungen teil:

  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Sozialreferates
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Gesundheitsreferats
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Selbsthilfezentrums München (SHZ)

Die Geschäfte des Selbsthilfebeirates (u.a. Einladungen, Protokolle, Ausrichtung der Wahlen etc.) führt das Selbsthilfezentrum München (SHZ) im Auftrag der Landeshauptstadt München.
 
Mehr Informationen zum Selbsthilfebeirat finden Sie hier:
www.selbtshilfebeirat-muenchen.de
 

Selbsthilfejournal einBlick

Topaktuelle Informationen rund um Selbsthilfe im Bürgerschaftlichen Engagement können Sie viermal jährlich als kostenlosen Download per E-Mail auf Ihren Bildschirm erhalten.

Erfahren Sie mehr
 
SHZ München

Selbsthilfezentrum München

Postanschrift:
Westendstraße 68
80339 München 
E-Mail: info@shz-muenchen.de
Telefon Zentrale: 089 / 53 29 56 - 0
Beratungs- und Vermittlungstelle:
089 / 53 29 56 - 11

Selbsthilfe überregional

seko Bayern
LAG Selbsthilfe Bayern
Nakos

Mitgliedschaften

Erfahren Sie mehr